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mamamia
Würzburg

Deutschlands ältestes Stadtmagazin für junge Familien

mamamia ist ein Würzburger Stadtmagazin für Leute mit Kindern von 0 bis ca. 12 Jahren.

Es besteht seit 1980 und hat sich trotz angespannter wirtschaftlicher Lage als wichtiger Informant für Würzburger Eltern halten können - und das nicht zuletzt mit Hilfe eines ausgesprochen zuverlässigen Partners an der Seite:
Der Stadt Würzburg!
Anfang der 80er Jahre wurde das Magazin vom Bayrischen Staatsministerium im Modell-Versuch gefördert. Ziel dieser Maßnahme war die Verbreitung/Publikation auch in anderen Städten.
Im Jahr 1990 wurde Barabara Pohl-Hildemann, die Herausgeberin des ersten deutschen Stadtmagazins für junge Familien, vom damaligen Bundespräsidenten R. v. Weizsäcker mit der Bundesverdienstmedaille ausgezeichnet.
Mittlerweile gibt es in Deutschland 24 Magazine mit gleichem oder ähnlichem Konzept. Sie haben sich zusammengeschlossen in der Familienban.de, dem Medienverbund der regionalen Familienmagazine in Deutschland. Er ist in Kiel zu Hause und leistet von dort aus hervorragende Arbeit im Bereich Marketing, Vertrieb und Organisation. Einmal im Jahr findet ein deutschlandweites Treffen aller Magazine statt.
Die Gesamtauflage von Familienbande liegt derzeit bei ca. 600.200 Exemplaren.
Tendenz: steigend!

Webseite:
www.mamamia-online.de

 

Unser aktueller Artikel

3 Sterne für Würzburgs kleine Kochmützen
Würzburgs 1. Kindergarten-Kochduell ist entschieden!
Nach 4 Wochen Küchenschlacht in 10 Kinder-Einrichtungen ermittelten die Veranstalter - Würzburger Kneipp Werke und mamamia gemeinsam mit dem bekannten Spitzenkoch Bernhard Reiser vom Restaurant Weinstein – die Sieger. Leicht gestaltete sich das nicht und die Jury war sich einig: Gewonnen haben ALLE. Begeisterung, Kreativität und Umsetzung haben uns sehr beeindruckt!
Aber wo ein Wettbewerb, da auch ein Sieger. Und so ging der 1. Preis an den katholischen Kinderhort Grombühl, der z. Zt. wegen Umbauarbeiten im ehemaligen Tenniscenter am Stein untergebracht ist. Die Leiterin Petra Lachnit und ihre Mitarbeiter, sowie viele kleine Köchinnen und Köche verschiedener Nationalität überzeugten mit ihrer perfekten Organisation vor und während des Kochens , der schönen Tischdekoration sowie natürlich mit dem Menue. Es gab Weizenembly mit Fleischbällchen an frischer Tomaten-Kräutersoße mit buntem Herbstsalat und als Dessert Kindertiramisu.
Platz 2 und 3 belegten das Haus für Kinder - Maria Geburt in Höchberg mit ihren panierten Lachsschnitten auf lila Kartoffelpüreewellen mit Gurkensoße und Pudding-Fondue (eine äußerst spannende Kombi!) und der Waldkindergarten Baumhaus, der mit seiner super leckeren Vollkorn-Pizza (Mehl selbst gemalen) und Obst-Schoko-Spießen bzw. Martinsgänsen ausgesprochen gut rüber kamen.
Den Siegern winkt nun ein großes Kinderfest mit viel Unterhaltung und natürlich angemessener Verköstigung. Die kleinen Köche der 2. und 3. platzierten Einrichtungen bekommen alle kleine extra für sie angefertigte Kochschürzen und Mützen.
Alle Teilnehmer erhalten außerdem eine sehr schöne Teilnahme-Urkunde(zum an die Eingangstür hängen...) und jeweils eine Foto-CD mit den schönsten Bildern, die während des Wettbewerbs geschossen wurden.
In Arbeit ist auch noch ein Kochbuch , in dem alle beteiligte Einrichtungen ihre durchweg köstlichen Rezepte vorstellen werden.
Am Kindergarten-Wettbewerb "Würzburg sucht das beste Kochstudio" nahmen teil:
Kindergarten St. Lioba
Kath. Kinderhort Grombühl
Kindergarten St. Alfons
Evang. Kindergarten Sternschnuppe
Johanniter Kindergarten Unterdürrbach
Waldkindergarten Baumhaus
Haus für Kinder - Maria Geburt
Kindertagesstätte Wildwuchs
Kath.-Kinderhaus St. Albert
Spielgarten aktiv

OB Rosenthal, der für diese "Küchenschlacht" die Schirmherrschaft übernommen hat, wird die Sieger in nächster Zeit im Rathaus begrüßen. BPH

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RECHTs-ECKE
Dr. Johannes Mierau von der Würzburger Kanzlei Vocke & Partner - selbst Familienvater - erläutert hier interessante Themen zum Familienrecht. Wer ein Problem hat, kann über mail Kontakt zu uns aufnehmen!


Seit 01.01.2010 neue "Düsseldorfer Tabelle": Kindesunterhalt steigt um 13 %

Mit dem neuen Jahr wurde der Kindesunterhalt bei getrennt lebenden Eltern um bis zu 13 % kräftig erhöht. Grund hierfür ist das sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetz, durch welches unter anderem noch kurz vor Weihnachten der steuerliche Kinderfreibetrag auf 2.184 € im Monat erhöht wurde. Dies führt nach der Regelung zum Kindesunterhalt (Paragraph 1612a BGB) automatisch zu einer Anpassung des gesetzlichen Mindestunterhalts.
Auch wurde das Kindergeld beim ersten und zweiten Kind um 20 € auf 184,00 €, beim dritten auf 190,00 € und ab dem vierten auf 215,00 € aufgestockt. Bei minderjährigen Kindern wird immer das Kindergeld zur Hälfte - also beim ersten und zweiten Kind in Höhe von 92,00 € - angerechnet, so dass nun bei einem Einkommen von bis zu 1500,00 € / Monat im Alter von 0 - 5 Jahren 225,00 €, bis 11 Jahren 272,00 € und von 12 - 17 Jahren 334,00 € zu zahlen sind.
In der sogenannten Düsseldorfer Tabelle schreiben Richter als Orientierungshilfe für die Praxis diesen Mindestunterhalt nach Einkommensgruppen gestaffelt in Schritten von jeweils 400,00 € bis zu einem Monatseinkommen von 5.100,00 € fort. Schuldet z.B. ein Ingenieur mit einem bereinigten Nettoeinkommen von monatlich 4.800,00 € für zwei Kinder im Alter von 8 und 14 Jahren Unterhalt, muss er jetzt 491,00 € bzw. 590,00 €, gesamt also 1.081,00 € zahlen.
Eine Änderung hat es zugunsten des Unterhaltsschuldners gegeben. Zukünftig geht die Düsseldorfer Tabelle von einer Zahlungsverpflichtung gegenüber zwei Unterhaltsberechtigten aus. Ist nun für drei Personen - etwa auch dem Ehepartner - Unterhalt zu zahlen, so wird beim Kindesunterhalt ein Abschlag um eine Gruppe in eine niedrigere Einkommensgruppe vorgenommen. Nach der alten Rechtslage war dies erst bei vier Personen möglich.
Wie komme ich jetzt zu einem höheren Kindesunterhalt? Liegt bereits ein Titel - also ein Urteil, Vergleich oder eine Jugendamtsurkunde - vor, in welchem die Zahlungsverpflichtung in Prozenten ausgedrückt ist, lässt sich anhand der Düsseldorfer Tabelle der erhöhte Zahlbetrag ausrechnen und direkt einfordern. Beinhaltet ein Titel einen festen Zahlbetrag, muss dieser überprüft und der erhöhte Betrag geltend gemacht werden. Es ist deshalb mit einer Menge an Abänderungsverfahren zu rechnen.
Bei Geringverdienern mit mehreren Kindern, die Kindesunterhalt zu zahlen haben, wird die Zahl sogenannter "Mangelfälle" steigen, bei denen nach Abzug seines notwendigen Eigenbedarfs die verbleibende Verteilungsmasse anteilig auf die Kinder verteilt werden muss.
Einen Wermutstropfen hat die Änderung. Bei der Berechnung des Ehegatten- oder Partnerunterhalts wird der Kindesunterhalt immer zunächst beim Pflichtigen abgezogen. Er hat also hierdurch ein geringeres verbleibendes Einkommen, was zu einer Verringerung dieser Ansprüche führt. Aber auch hier gilt eben: Vorrang haben die Kinder!
Dr. Johannes Mierau, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwälte Dr. Vocke & Partner

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