Fit für die Schule – Was macht eigentlich die Schulärztin?
„Ganz klar, du bist auf jeden Fall reif für die Schule“, sagt die Schulärztin zum Abschied. Felix ist ein bisschen stolz, seine Mama auch. Beide wussten nicht so ganz genau, was sie hier erwartet. Felix hat gerade die Schuleingangsuntersuchung hinter sich gebracht. Sie ist für alle Kinder, die im kommenden Schuljahr in die Schule kommen, verpflichtend. Von Anfang November bis zu den Sommerferien des folgenden Jahres werden sie mit den Eltern zur Untersuchung in die zuständige Grundschule oder das Gesundheitsamt eingeladen. Hier geht es in erster Linie darum, körperliche, geistige und sozial-emotionale Beeinträchtigungen, die sich auf den Schulerfolg auswirken können, zu erkennen und die Eltern bei der gesunden Entwicklung ihrer Kinder zu beraten. Zusätzlich werden weitergehende Informationen zu den Themen Impfen, Ernährung, Bewegung und Medienkonsum vermittelt.
Die Einschulungsuntersuchung
Als einzige komplette Jahrgangsuntersuchung ist die Schuleingangsuntersuchung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ein wichtiges Instrument, um Krankheiten und Entwicklungsstörungen schon im Kindesalter zu erkennen. Denn auch Kinder, deren Eltern die freiwilligen Angebote der niedergelassenen Ärzte (U1 bis U9) nicht wahrgenommen haben, haben durch diese obligatorische Untersuchung die Chance einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung.
Das schulärztliche Team besteht aus einer Schulärztin und einer Schularzthelferin, die pro Vormittag höchstens zehn Kinder untersuchen. Für jedes Kind stehen 30 bis 45 Minuten zur Verfügung. Damit dieser Zeitplan eingehalten werden kann, bereiten die Eltern die Schuleingangsuntersuchung vor, indem sie vorweg einen Fragebogen ausfüllen. Gefragt wird nach vorschulischer Erziehung, nach Geschwistern, Erkrankungen und Behinderungen in der Familie, Störungen der Schwangerschaft, Angaben zur Geburt, der Entwicklung des Kindes, Frühfördermaßnahmen, Erkrankungen des Kindes, stationären Krankenhausaufenthalten und allergischen Erkrankungen. Zusätzlich sollten Eltern das Vorsorgeuntersuchungsheft und den Impfpass vorlegen, in dem die bisherige Gesundheitsvorsorge dokumentiert ist.
Die Untersuchung beginnt mit einem Hör- und einem Sehtest, mit dem auch Farbsinn und räumliches Sehen geprüft werden. Dann folgt die schulärztliche Untersuchung, die vor allem die Entwicklungsdiagnostik für den Schulbesuch umfasst. In standardisierten Testverfahren werden Wahrnehmung, Sprache, Fein- und Grobmotorik sowie geistige Fähigkeiten festgehalten.
Beispielsweise werden die Kinder aufgefordert Zahlenreihen nachzusprechen, einen Menschen zu malen oder eine Bildergeschichte in ihre logische Reihenfolge zu bringen. So erhält die Schulärztin auch Informationen über Wortschatz, Satzbildung, Grammatik und Redefluss sowie Hinweise auf die Deutschkenntnisse z. B. bei Kindern mit Migrationshintergrund. Bei der motorischen Testung wird besonders auf gleichmäßige und koordinierte Bewegungsabläufe geachtet.
Während der gesamten Untersuchungssituation achtet die Ärztin sowohl auf die Bereitschaft des Kindes, gestellte Aufgaben auszuführen als auch auf seine Aufmerksamkeit, Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer. Sie beachtet dabei auch Hinweise auf die emotional-soziale Entwicklung. Darüber hinaus ist die Einschätzung der Eltern zur Situation des Kindes und seinem Entwicklungsstand ist ein wichtiger Baustein in der Gesamteinschätzung der Schulärztin.
Zur Ergänzung wird ein Fragebogen verwendet, der während der Untersuchung von den Eltern beantwortet werden kann. Er enthält 25 Fragen zum Verhalten des Kindes und kann die Grundlage für ein anschließendes Elterngespräch sein. Die Schulärztin erläutert die Untersuchungsergebnisse und gibt, wenn nötig, individuelle Empfehlungen zur weiteren ärztlichen Diagnostik und zum gegebenenfalls sinnvollen Förderbedarf. Die Beurteilung der Schulärztin wird in den wesentlichen Punkten schriftlich fixiert und mit Einverständnis der Eltern dem/r Schulleiter/in zur Verfügung gestellt. Auch die Empfehlung, einen Arzt aufzusuchen, wird den Eltern gegebenfalls schriftlich mitgegeben.
Was ein Schulkind können sollte
Gute Voraussetzungen für den Schulbesuch hat ein Kind, wenn es sich in ein Gruppe einordnen und die allgemeinen Regeln befolgen kann und in der Lage ist, sich mit anderen Kindern zu vertragen. Es sollte Ansprüche zurück stellen und Bedürfnisse anderer erkennen können.
Im sprachlichen Bereich sollte es klar, deutlich und grammatikalisch korrekt sprechen, Inhalte verstehen und altersgemäß wiedergeben können.
Motorische Voraussetzungen sind ein gutes Koordinationsvermögen und ein gewandter Umgang mit Stiften und Schere.
Farb- und Formkenntnis, sowie die Fähigkeit bis 10 zu zählen sollten vorhanden sein.
Ein angehendes Schulkind sollte sich mindestens 10 Minuten auf eine Sache konzentrieren können und die Fähigkeit haben, Beziehungen herzustellen und Zusammenhänge zu erfassen. Wichtig ist auch eine Lernneugier.
Dr. Claudia Jahnke
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst: v.l.n.r. die Stadtärztinnen von Braunschweig Dr. Claudia Jahnke, Dr. Annette Grothues, Martine Runge-Rustenbeck, Dr. Beate-Maria Meinecke, Dr. Barbara-Susanne Ostapowicz-Wilden.
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